Gutachten und Beweissicherung
Gutachten
01
Bauschadensaufnahme
Erfassen der Bedingungen, die den Bauschaden bilden. Darunter fallen die Beschreibungen:
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Des Bauschadens selbst
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Der Umgebungsbedingungen
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Der Bauschadenshistorie
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Der Erstellungsbedingungen
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Der Konstruktion
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Der betrieblichen Nutzung
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Etwaiger Vorprüfungen und Analyse
02
Bauschadensfeststellung
Durchführung von örtlichen Prüfungen. Dabei werden geeignete Prüfverfahren vorab ausgewählt. Hierbei können Messgeräte zur Erfassung oder Analyse unterschiedlicher physikalischer, chemischer und elektrischer Größen zur Anwendung kommen.
03
Bauschadensanalyse
Bei der Bauschadenasnalyse erfolgt die Auswertung der Prüfergebnisse und Ihre Bestimmung hinsichtlich der Übereinstimmung mit den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und der Normkonformität. Es erfolgt die Ermittlung möglicher Ursachen und Einflussfaktoren. Daraus lassen sich Empfehlungen oder Maßnahmen herleiten, die zur Behebung der Bauschäden führen.
Beweissicherung
Durch die dichte Bauweise in den Städten und den höheren Maschineneinsatz beim Abbruch, Entkernung und Neuerrichtung von Hoch- und Tiefbauten können an benachbarten Bauwerken Schäden auftreten.
Das Ursache-Wirkung-Verhältnis ist bei Schäden bei benachbarten Bauwerken im Nachhinein kaum nachvollziehbar.
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Deswegen ist es sinnvoll und empfehlenswert, vor Beginn einer baulichen Maßnahme eine Beweissicherung durchzuführen. Hierfür wird an der baulichen Maßnahme eine Ortsbesichtigung durchgeführt und der Ist-Zustand der zu sichtenden Objekte dokumentiert. Die Dokumentation erfolgt durch die Auflistung der erkannten Schäden mit Beschreibung und Fotodokumentation.
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Besonders von Bedeutung ist, dass insbesondere bestehende Risse und Wand-Durchfeuchtungen z. B. im Keller erkannt werden.
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Durch die Beweissicherung wird klargestellt, dass Schäden bereits vor der benachbarten Baumaßnahme bestanden.